Roman Polanski: keine Aussicht auf Haftentlassung
AP Photo/Abdeljalil Bounhar
Zum zweiten Mal seit seiner kontroversen Verhaftung im vergangenen Monat verweigerte ein schweizer Gericht dem Regisseur Roman Polanski eine kautionsbedingte Haftentlassung.
Cornelia Cova, Richterin am schweizer Bundesstrafgericht, urteilte, dass immer noch hohe Fluchtgefahr bestünde und dass der Regisseur bis zu seiner möglichen Auslieferung in die USA in Haft bleiben müsse.
Des Weiteren wurde eine Reihe von alternativen Anträgen von Polanskis Anwälten abgelehnt, unter anderem, dass der 76-jährige Regisseur in seinem Anwesen in Gstaad unter Hausarrest gestellt wird.
Wie heißt es doch so schön: Begehe keine Straftat, wenn du sie nicht in einer Luxusunterkunft absitzen kannst…
“Das Gericht stufte das Risiko, dass Roman Polanski fliehen könnte, falls er aus dem Gewahrsam entlassen wird, als hoch ein“, heißt es in dem Urteil.
Die typischen Maßnahmen wie Einbehalten des Reisepasses und sich täglich bei der Polizei zu melden, waren laut Gericht keine Garantie dafür, dass er im Lande verbleiben würde. Polanski stehen aufgrund seiner Beziehungen eine Vielzahl von Privatjets und Hubschrauber zur Verfügung und mit seiner doppelten Staatsangehörigkeit in Frankreich und Polen könnte er auch leicht neue Reisedokumente beantragen.
“Die Inhaftierung des Angeklagten während des gesamten Auslieferungsprozesses entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Schweiz kommt damit lediglich ihren Verpflichtungen nach, die sie nach den Auslieferungsverträgen hat.“
Also, was muss ein Kerl tun, um eine Haftentlassung zu bekommen? Außer auf mysteriöse Weise zu erkranken oder vielleicht nicht Sex mit einer 13-Jährigen haben?
Polanski kann das Urteil innerhalb von zehn Tagen anfechten - entweder vor dem schweizer Bundesgericht oder dem schweizer Justizministerium, das ebenfalls Befugnis in diesem Fall hat. Die USA haben bis zum 25. November Zeit, ihren Auslieferungsantrag zu formalisieren.

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